OFEN AUS­TAUSCH


Ofen Austausch - Fit für BImSchV

Seit vielen Jahre genießen Sie die gemütliche Wärme vor Ihrem Kachelofen oder Kamin. Doch auch an dieser traditionellen Form des Heizens macht der Fortschritt nicht Halt. Moderne Einsätze verbrennen wesentlich effektiver und sauberer, so dass Sie Ihre Wohlfühltemperatur schon mit weniger Holz erreichen und unsere Umwelt deutlich entlasten. Das schreibt auch der Gesetzgeber vor: Am 22. März 2010 trat die novellierte Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) in Kraft, die höhere Anforderungen an Kleinfeuerungsanlagen in Bezug auf Emissionsgrenzwerte und Wirkungsgrad stellt.

Die Fristen

Das Gesetz sieht vor dass alle Geräte bis Baujahr 1994 zum 31.12.2020 nachzurüsten oder aber außer Betrieb zu nehmen sind. Für Geräte mit einem Baujahr bis 2010 gilt diese Frist vier Jahre länger, zum 31.12.2024.

BImSchV - Was ist das?

Die BundesImmisionsSchutz-Verordnung (BImSchV) soll einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der Staubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen erreichen. Dieses Ziel soll mit einer neuen Generation von Feuerungsanlagen sowie durch Sanierungsregelungen bei bestehenden Anlagen erreicht werden.

Insbesondere werden:

  • Wärmebedarf und Leistung des Kaminofens aufeinander abgestimmt
  • neue Grenzwerte bei bestehenden Einzelraumfeuerungsanlagen für (Fein-)Staub und Kohlenmonoxid sowie Wirkungsgrad vorgeschrieben sowie Nachweise für deren Einhaltung geregelt
  • Übergangsfristen für Altanlagen festgelegt, die die Grenzwerte nicht einhalten

Dank ihrer ausgereiften Verbrennungstechnik erfüllen alle aktuellen LEDA Feuerstätten als Einzelraumfeuerungsanlagen diese Bestimmungen.

Was bedeutet das für Ihren Kachelofen, Kamin oder Ofen?

Ihr Schornsteinfeger wird in nächster Zeit prüfen, ob Ihre Feuerstätte den neuen Anforderungen entspricht. Wenn Sie mit einer Herstellererklärung die Einhaltung der BImSchV-Anforderungen nachweisen können, dürfen Sie Ihre Feuerstätte bedenkenlos weiterhin betreiben. Bei besonders alten Geräten ist oft keine Herstellererklärung verfügbar, da geforderte Grenzwerte damals nicht gemessen werden mussten und Ihr Gerät die neuen Anforderungen höchstwahrscheinlich nicht erfüllen kann. Sprechen Sie uns einfach an! Wir klären dann gemeinsam, zu welchem Typ Ihr Gerät gehört.

Keine Herstellererklärung verfügbar. Was jetzt?

Es stehen Ihnen nun folgende Möglichkeiten offen:

  • Der alte Einsatz kann relativ einfach gegen ein modernes Gerät ausgetauscht werden, das nicht nur die Grenzwerte der BImSchV erfüllt, sondern auch leistungsfähiger, sparsamer und umweltschonender.
  • Andere Methoden wie der Nachweis der Grenzwerte durch eine Messung oder der Einbau eines sogenannten „Staubfilters“ sind kostspielig und müssen in Relation zum Alter Ihrer Feuerstätte bewertet werden.
  • Ohne entsprechende Maßnahmen muss die Ofenanlage zukünftig außer Betrieb genommen werden.

Unser Tipp

Tauschen Sie jetzt Ihren alten Einsatz gegen einen effektiveren Neuen und machen Sie Ihre Ofenanlage fit für die Zukunft. Denn ein modernes Gerät verbrennt nicht nur sauberer und schont die Umwelt, sondern ist technisch auf dem neuesten Stand, verbraucht weniger Brennstoff und ist leistungsfähiger – das lohnt sich.

Ihr Ofenbau-Team Francois berät Sie gern. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf!